Bauwerksabdichtungen
Dichtungsbahnen, ab einer Nenndicke von 2,0 mm, können bei Auffangwannen und -räumen in Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe eingesetzt werden.
Die verwendeten PEHD-Kunststoffdichtungsbahnen, der unterschiedlichen Hersteller, sind sehr beständig gegen aggressive Medien und haben eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, mit der Zulassungs-Nr. 59.21-XXX. Der Zulassungsbescheid enthält u.a. eine Medien-Positivbeständigkeitsliste sowie viele konstruktive Einzelheiten der Abdichtung.
Als Fachbetrieb gemäß des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind wir für das Verlegen, Verschweißen, Instandhalten und Instandsetzen dieser Dichtungsbahnen anerkannt.
Die Firma von Witzke ist als Fachbetrieb gemäß des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) für das Verlegen, Verschweißen, Instandhalten und Instandsetzen dieser Dichtungsbahnen anerkannt.